SPORT ZUR PRÄVENTION UND THERAPIE
BEWEGLICHKEIT • KRAFT •AUSDAUER • ERNÄHRUNG

Zertifizierung §20
Krankenkassen bezuschussen Zirkeltraining im Fitnessstudio. Voraussetzung ist, dass der Personal Trainer einen Schulungsnachweis für Zirkeltraining nach § 20 Abs. 2 SGB V erbringen kann. Grundlage dieser Zertifizierung ist der vom GKV-Spitzenverband im Dezember 2020 aktualisierte „Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V“.
Wie funktionieren die Kurse?
Das Rücken- und Gelenktraining wird in Ihrer Einrichtung durchgeführt. Vorgeschrieben sind 8 Trainingseinheiten, also 4 Wochen mit 2 Kursen pro Woche. Im Kursmanual finden Sie Trainingseinheiten mit und ohne five-Geräte. Eine Anleitung zum theoretischen und psychologischen Aufbau des Kurses ist im Kursmanual enthalten.
