SPORT ZUR PRÄVENTION UND THERAPIE

BEWEGLICHKEIT • KRAFT •AUSDAUER • ERNÄHRUNG

Zertifizierung §20

Krankenkassen bezuschussen Zirkeltraining im Fitnessstudio. Voraussetzung ist, dass der Personal Trainer einen Schulungsnachweis für Zirkeltraining nach § 20 Abs. 2 SGB V erbringen kann. Grundlage dieser Zertifizierung ist der vom GKV-Spitzenverband im Dezember 2020 aktualisierte „Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V“.

 

Wie funktionieren die Kurse?

Das Rücken- und Gelenktraining wird in Ihrer Einrichtung durchgeführt. Vorgeschrieben sind 8 Trainingseinheiten, also 4 Wochen mit 2 Kursen pro Woche. Im Kursmanual finden Sie Trainingseinheiten mit und ohne five-Geräte. Eine Anleitung zum theoretischen und psychologischen Aufbau des Kurses ist im Kursmanual enthalten.

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